
Herzlichen Glückwunsch an die V-Bank AG zum Erhalt der MiCAR-Notifizierung durch die BaFin!
Mit diesem Schritt kann die Münchner Depotbank für unabhängige Vermögensverwalter die Verwahrung von Kryptowerten unter dem EU-weiten MiCAR-Rahmen anbieten. Medienberichten zufolge ist die V-Bank die erste reine Depotbank in Deutschland, die diesen Schritt geht.
Unabhängige Vermögensverwalter sind auf ihre Depotbank angewiesen, um ihren Kunden Kryptowerte anbieten zu können. Mit der Notifizierung der V-Bank erhalten sie eine regulierte Verwahrlösung innerhalb ihrer bestehenden Bankbeziehung. Das erleichtert die Integration von Kryptowerten in die professionelle Vermögensverwaltung deutlich.
Die Notifizierung bestätigt die Rolle der V-Bank als digitale Wegbereiterin und verlässliche Depotbank. Zugleich ist sie ein starkes Signal für die Zukunft des Kryptomarktes in Deutschland.
Wir freuen uns, die V-Bank bei diesem wichtigen Schritt hin zu einem zukunftssicheren Krypto-Ökosystem begleitet zu haben, und gratulieren dem gesamten Team zu diesem Erfolg.
Immer mehr unserer Kunden nutzen das Notifizierungsverfahren nach Art. 60 MiCAR. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem MiCAR-Überblick.