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MiCAR im Überblick: Wer braucht eine Erlaubnis und was ist erfasst?

Was ist MiCAR, für wen gilt sie, welche Kryptowerte-Dienstleistungen und Kryptowerte sind erfasst und ab wann gilt sie? Ein kompakter Überblick gemeinsam mit Dr. Nick Wittek von Jones Day.

MiCAR im Überblick: Wer braucht eine Erlaubnis und was ist erfasst?
MiCAR im Überblick: Wer braucht eine Erlaubnis und was ist erfasst?

Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage mit Stand September 2024 wieder. Seitdem kann es Änderungen gegeben haben.

Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) schafft erstmals einen harmonisierten EU-Rahmen für Kryptowerte. Gemeinsam mit Dr. Nick Wittek von der Kanzlei Jones Day fassen wir die wichtigsten Fakten zusammen.

Was ist MiCAR und für wen ist sie relevant?

Die MiCAR (Verordnung (EU) 2023/1114) regelt die Emission von Kryptowerten und die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU. Sie ist für drei Gruppen relevant:

  • Emittenten von Kryptowerten, einschließlich vermögenswertreferenzierter Token (ART) und E-Geld-Token (EMT),
  • Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASPs),
  • regulierte Finanzinstitute, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten möchten.

Welche Dienstleistungen sind erfasst?

Die MiCAR definiert zehn Kryptowerte-Dienstleistungen, darunter Verwahrung und Verwaltung, Betrieb einer Handelsplattform, Tausch gegen Geldbeträge oder andere Kryptowerte, Ausführung sowie Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Platzierung, Beratung, Portfolioverwaltung und Transferdienstleistungen.

Welche Kryptowerte sind betroffen?

Die MiCAR unterscheidet drei Kategorien: vermögenswertreferenzierte Token, E-Geld-Token und alle übrigen Kryptowerte wie Bitcoin oder Utility Token. Kryptowerte, die als Finanzinstrumente im Sinne der MiFID II gelten, etwa Kryptowertpapiere nach dem eWpG, fallen nicht unter die MiCAR.

Ab wann gilt die MiCAR?

  • Die MiCAR ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten.
  • Die Regeln für ART und EMT gelten seit dem 30. Juni 2024.
  • Die übrigen Vorschriften, einschließlich derjenigen für CASPs, gelten ab dem 30. Dezember 2024.
  • Die Mitgliedstaaten können bestehenden Anbietern eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten gewähren. Deutschland hat sich für eine kürzere Übergangsfrist von zwölf Monaten entschieden.

Erlaubnis oder Notifizierung?

Neue Anbieter benötigen eine Erlaubnis als CASP. Kreditinstitute, Wertpapierinstitute und bestimmte andere regulierte Unternehmen können ein vereinfachtes Notifizierungsverfahren nach Art. 60 MiCAR nutzen.

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