
Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage mit Stand September 2024 wieder. Seitdem kann es Änderungen gegeben haben.
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) schafft erstmals einen harmonisierten EU-Rahmen für Kryptowerte. Gemeinsam mit Dr. Nick Wittek von der Kanzlei Jones Day fassen wir die wichtigsten Fakten zusammen.
Die MiCAR (Verordnung (EU) 2023/1114) regelt die Emission von Kryptowerten und die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU. Sie ist für drei Gruppen relevant:
Die MiCAR definiert zehn Kryptowerte-Dienstleistungen, darunter Verwahrung und Verwaltung, Betrieb einer Handelsplattform, Tausch gegen Geldbeträge oder andere Kryptowerte, Ausführung sowie Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Platzierung, Beratung, Portfolioverwaltung und Transferdienstleistungen.
Die MiCAR unterscheidet drei Kategorien: vermögenswertreferenzierte Token, E-Geld-Token und alle übrigen Kryptowerte wie Bitcoin oder Utility Token. Kryptowerte, die als Finanzinstrumente im Sinne der MiFID II gelten, etwa Kryptowertpapiere nach dem eWpG, fallen nicht unter die MiCAR.
Neue Anbieter benötigen eine Erlaubnis als CASP. Kreditinstitute, Wertpapierinstitute und bestimmte andere regulierte Unternehmen können ein vereinfachtes Notifizierungsverfahren nach Art. 60 MiCAR nutzen.
Ob Markteintritt, Emission von Kryptowerten oder Erweiterung einer bestehenden Erlaubnis: FinPlanet unterstützt Sie vom Geschäftsmodell und der Gap-Analyse bis zu den Antragsunterlagen und der Umsetzung. Schreiben Sie uns an info@finplanet.eu.