
Wie können Fonds nach KAGB in Digital Assets investieren? Die Antwort hängt vom Fondstyp ab. Unser gemeinsam mit Eric Romba (Osborne Clarke) erstelltes Factsheet gibt Investmentmanagern, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen einen Überblick.
Das Factsheet gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wieder und verweist für die Kryptoverwahrung auf § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG. Seit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (Ende 2024) regelt diese Vorschrift nur noch das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft, vor allem für Kryptowertpapiere (BaFin, Wissenschaftliche Dienste des Bundestags). Die Verwahrung von Kryptowerten ist seitdem eine Kryptowerte-Dienstleistung nach MiCAR.
Das Factsheet können Sie über den Button unten herunterladen. Weitere Informationen bieten die Artikel von Osborne Clarke:
Bei Fragen steht Ihnen das Team von FinPlanet gern zur Verfügung. Bei rechtlichen Fragen stellen wir gern den Kontakt zu Eric Romba und seinem Team her.