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Digital Assets in Investmentfonds nach KAGB: Überblick mit Osborne Clarke

Welche Fonds nach KAGB in Digital Assets investieren dürfen – ein Überblick mit Osborne Clarke.

Digital Assets in Investmentfonds nach KAGB: Überblick mit Osborne Clarke
Digital Assets in Investmentfonds nach KAGB: Überblick mit Osborne Clarke

Wie können Fonds nach KAGB in Digital Assets investieren? Die Antwort hängt vom Fondstyp ab. Unser gemeinsam mit Eric Romba (Osborne Clarke) erstelltes Factsheet gibt Investmentmanagern, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Verwahrstellen einen Überblick.

Kernaussagen

  • Je nach Fondstyp gelten unterschiedliche Anforderungen, die die Anlagemöglichkeiten einschränken können.
  • KVGen müssen prüfen, ob ihre Partner geeignet sind, insbesondere die Verwahrstelle.

Hinweis zum Rechtsstand

Das Factsheet gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wieder und verweist für die Kryptoverwahrung auf § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG. Seit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (Ende 2024) regelt diese Vorschrift nur noch das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft, vor allem für Kryptowertpapiere (BaFin, Wissenschaftliche Dienste des Bundestags). Die Verwahrung von Kryptowerten ist seitdem eine Kryptowerte-Dienstleistung nach MiCAR.

Factsheet und weiterführende Artikel

Das Factsheet können Sie über den Button unten herunterladen. Weitere Informationen bieten die Artikel von Osborne Clarke:

Bei Fragen steht Ihnen das Team von FinPlanet gern zur Verfügung. Bei rechtlichen Fragen stellen wir gern den Kontakt zu Eric Romba und seinem Team her.

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