
Seit dem 1. Juli 2026 sind die Übergangsfristen nach MiCAR in allen Mitgliedstaaten abgelaufen. Wer in der EU Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, braucht jetzt eine Berechtigung: eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister oder, als bereits beaufsichtigtes Institut, eine Anzeige nach Art. 60 MiCAR (Verordnung (EU) 2023/1114).
Mit dem dritten Quartal 2026 starten wir deshalb das CASP-Radar, unser Quartalsreporting zum MiCAR-Marktzugang. Grundlage sind die Daten der BaFin-Unternehmensdatenbank und des ESMA Interim MiCA Register, Stichtag 30.09.2026.
In Deutschland kamen im dritten Quartal 42 Institute mit MiCAR-Berechtigung hinzu, nach nur 4 im Vorquartal. Der Anstieg geht fast vollständig auf Banken zurück: 41 der 42 neuen Institute sind Banken, darunter 40 Genossenschaftsbanken, die die Ausführung von Aufträgen für Kunden angezeigt haben. Hinzu kommen die Deutsche Bank mit Verwahrung und Verwaltung sowie Transferdienstleistungen und ein Wertpapierinstitut.
Die dwpbank, seit Dezember 2025 berechtigt, erweiterte ihre Erlaubnis zusätzlich um Verwahrung und Verwaltung sowie Transferdienstleistungen.
Insgesamt sind in Deutschland damit 100 Institute berechtigt: 65 Banken, 26 Wertpapierinstitute, 7 Finanzdienstleistungsinstitute und 2 reine Kryptowerte-Dienstleister. Das entspricht 4,5 Prozent der 2.214 deutschen Banken, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute. Zusätzlich kamen 27 ausländische Institute per EU-Pass neu auf den deutschen Markt; insgesamt sind es 120 laut BaFin-Notifizierung.
EU-weit kamen 72 Institute hinzu, nach 105 im Vorquartal. Das ist ein Rückgang um 31,4 Prozent. Der Bestand liegt bei 363 berechtigten Instituten in 27 Ländern des EWR. Nach Deutschland folgen bei den Neuzugängen Frankreich und Zypern mit je 4 Instituten.
Häufigster Erlaubnistatbestand ist Verwahrung und Verwaltung mit 225 Instituten, gefolgt von Transferdienstleistungen (212) und der Ausführung von Aufträgen (202). Erlaubnisentzüge oder sonstige Beendigungen gab es im Quartal keine.
Der deutsche Markt wächst über etablierte Institute, vor allem über Banken. Wer hier tätig werden will, hat zwei Wege: die eigene Berechtigung über die BaFin oder den EU-Pass aus einem anderen Mitgliedstaat. Welcher Weg passt, hängt vom Geschäftsmodell, vom Zielmarkt und vom vorhandenen Erlaubnisrahmen ab – sprechen Sie uns gerne an: info@finplanet.eu.
Den vollständigen Report mit allen neu berechtigten Instituten finden Sie unten als PDF zum Download.
Quellen