Gemeinsam mit YPOG haben wir in der Konsultation 02/2026 zur MaRisk-Novelle Stellung genommen. Der Entwurf setzt aus unserer Sicht an den richtigen Stellen an, lässt aber Raum für Klarstellungen, vor allem für kleinere Institute und Kryptowerte-Dienstleister.
Unsere wichtigsten Anregungen
- Anwendbarkeit für MiCAR-regulierte Kryptowerte-Dienstleister und die Abgrenzung zum MiCAR-Regime klarstellen.
- Proportionalität: Risikoarten für spezialisierte Geschäftsmodelle begründet als nicht wesentlich einstufen können.
- Keine Doppelarbeit mit DORA: DORA-konforme Notfallkonzepte und Business-Impact-Analysen anerkennen.
- Auslagerungen: Umgang mit gemischten IKT- und Nicht-IKT-Leistungen klären, Regeln zum Auslagerungsregister beibehalten.
- Erleichterungen bei Liquiditätsnotfallplänen für Institute ohne wesentliche Liquiditätsrisiken.
Die vollständige Stellungnahme können Sie unten als PDF herunterladen.