
Original: Christoph Bergmann, BitcoinBlog.de, 21.11.2023
Im November 2023 hat der BitcoinBlog Sebastian Liebscher zu Kryptowertpapieren befragt. Er erklärt den Unterschied: Zentralregisterwertpapiere werden in einem zentralen Register geführt, das eine Wertpapiersammelbank oder eine vom Emittenten ermächtigte Depotbank führt. Kryptowertpapiere brauchen einen lizenzierten Kryptowertpapierregisterführer und werden als Token ausgegeben.
Die Vorteile sieht er vor allem in Middle- und Backoffice: Corporate Actions per Smart Contract, Lieferung gegen Zahlung in Echtzeit und schnellere Mobilisierung von Sicherheiten. Damit das wirkt, braucht es tokenisiertes Geld. Der Engpass liegt in der Konnektivität zwischen Registerführern und Depotbanken; Liebscher vergleicht das mit der Ladeinfrastruktur für E-Autos. Große Banken haben Arbeitsgruppen aufgebaut, Asset Manager und KVGen haben das Thema dagegen oft noch nicht auf dem Schirm.
Das Interview gibt den Rechtsstand vom November 2023 wieder. Seitdem hat sich ein wichtiger Punkt geändert: Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, das im Wesentlichen am 15.12.2023 in Kraft getreten ist, können Aktien elektronisch begeben werden. Namensaktien sind auch als Kryptowertpapiere möglich, Inhaberaktien nur als Zentralregisterwertpapiere (BTC-ECHO).