Elektronische Wertpapiere nach dem eWpG

Unsere Expertisen decken u.A. die Bereiche Markets in Crypto Assets (MiCAR), das DLT Pilot Regime, die Kryptoverwahrung und die Krypotwertpapierregisterführung ab.

Elektronische Wertpapiere im Allgemeinen

Bestimmungen zu elektronischen Wertpapieren sind im Gesetz über elektronische Wertpapiere („eWpG“) festgelegt, welches am 03.06.2021 veröffentlicht wurde. Die Anforderungen zur Ausgestaltung wurden zudem durch die Verordnung über Anfordungen an elektronische Wertpapierregister („eWpRV") vom 24.10.2022 nochmals konkretisiert.
Gemäß eWpG ist ein elektronisches Wertpapier ein Wertpapier, bei welchem anstelle einer Ausstellung einer Wertpapierurkunde eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister erfolgt. Dieses elektronische Wertpapierregister kann entweder die Form eines zentralen Register oder die Form eines Kryptowertpapierregister annehmen.
Initialer Fokus des eWpG war auf Inhaberschuldverschreibungen, jedoch wurde das eWpG am 03.06.2022 durch die Verordnung über Kryptofondsanteile („KyptoFAV“) um Kryptofondsanteile erweitert.
Die aktuelle Fassung des Zukunftsfinanzierungsgesetz („ZuFinG“) sieht zudem vor, zukünftig das eWpG um Aktien zu erweitern.

Produktgruppen nach Art der gesetzlichen Regelung

Zentrale Register vs. Kryptowert-papierregister

Zentrale Register (§12 eWPG)

Definition Registerart:
Zentrale Register dienen der zentralen Eintragung und Publizität von Zentralregisterwertpapieren 

Klassifizierung der Wertpapiere:
Zentralregisterwertpapier 

Mögliche Arten von Wertpapieren:
Inhaberschuldverschreibungen, sowie zukünftig wohl Namensaktien und Inhaberaktien 

Notwendige Lizenzen:
Zentralverwahrer- oder Depotbanklizenz 

Handelbarkeit:
OTC, sowie Börsenhandel falls die registerführende Stelle ein Zentralverwahrer ist 

Registerführende Stelle:
Zentralverwahrer oder Verwahrer 

Reporting:
Interessierten Parteien ist Einsicht in das Register zu gewähren 


Krytowertpapierregister (§16 eWPG)

Definition Registerart:
Ein Kryptowertpapierregister muss auf einemfälschungssicheren Aufzeichnungssystem geführt werden, in dem Daten in der Zeitfolge protokolliert und gegen unbefugte Löschung sowie nachträgliche Veränderung geschützt gespeichert werden
 
Klassifizierung der Wertpapiere:
Kryptowertpapier 

Mögliche Arten von Wertpapieren:
Inhaberschuldverschreibungen, Kryptofondsanteile sowie zukünftig wohl Namensaktien 

Notwendige Lizenzen:
Kryptowertpapierregisterführer 

Handelbarkeit:
OTC 

Registerführende Stelle:
Kryptowertpapierregisterführer

Reporting:
Neben Einsichtsrechten zudem Reportinganforderungen an Investoren sowie Eintragung im Bundesanzeiger

Zentrale Register vs. Kryptowertpapierregister

Merkmal
Zentrale Register (§12 eWpG)
Kryptowertpapierregister (§16 eWpG)
Definition Registerart
Zentrale Register dienen der zentralen Eintragung und Publizität von Zentralregisterwertpapieren
Ein Kryptowertpapierregister muss auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem geführt werden, in dem Daten in der Zeitfolge protokolliert und gegen unbefugte Löschung sowie nachträgliche Veränderung geschützt gespeichert werden
Klassifizierung der Wertpapiere
Zentralregisterwertpapier
Kryptowertpapier
Mögliche Arten von Wertpapieren
Inhaberschuldverschreibungen, sowie zukünftig wohl Namensaktien und Inhaberaktien
Inhaberschuldverschreibungen, Kryptofondsanteile sowie zukünftig wohl Namensaktien
Registerführende Stelle
Zentralverwahrer oder Verwahrer
Kryptowertpapierregisterführer
Notwendige Lizenzen
Zentralverwahrer- oder Depotbanklizenz
Kryptowertpapierregisterführungslizenz
Handelbarkeit
OTC, sowie Börsenhandel falls die registerführende Stelle ein Zentralverwahrer ist
OTC
Reporting
Interessierten Parteien ist Einsicht in das Register zu gewähren
Neben Einsichtsrechten zudem Reportinganforderungen an Investoren sowie Eintragung im Bundesanzeiger
Unsere Beratung in den Bereichen MiCAR, DLT Pilot Regime, Kryptoverwahrung, Kryptowertpapierregisterführung und in vielen weiteren Bereichen.

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  • Begleitung bei Neu-Produkt-Prozessen gemäß MaRisk AT 8.1 („NPP“);
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